Notwendige Voraussetzung für jegliches bauliches Investment, sei es im Bereich des Hochbaus oder für den Bau von Infrastruktureinrichtungen, ist die eigentumsrechtliche Verfügung über den hierzu benötigten Baugrund sowie das hierzu erforderliche Bau- und Planungsrecht. Beides wurde in der Vergangenheit vielfach durch die öffentliche Hand über eine bevorratende Planung und Bodenordnung bereitgestellt. Aufgrund der hohen Dynamik der Anforderungen sowie wachsender Haushaltsprobleme stehen Gemeinden jedoch vor immer größeren Herausforderungen, weshalb privaten Entwicklern von Bauland eine zunehmende Bedeutung zukommt. Um die gestellten Anforderungen an die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, die Umsetzung von städtische Innenentwicklungsmaßnahmen einschließlich Mobilisierung von Brachflächen und Nachverdichtungen sowie viele weitere Ansprüche erfüllen zu können, bedarf es fundierter Kenntnisse der Verfahren zur Schaffung von Baurecht und zur eigentumsmäßigen Bereitstellung der benötigten Grundstücksflächen.
Mit den nachstehend beschriebenen Modulen in den genannten Bachelor- und Masterstudiengängen erhalten Studierende die fachlichen Grundlagen, um die vorhandenen Instrumente des Planungsrechts und der Bodenordnung so miteinander zu kombinieren, dass nachhaltige Entwicklungen gesichert sind.