Nachlese zu Vortragsreihe Stadtgespräche: Eigentum an Grund und Boden in der Stadtentwicklung – zwischen Privatnützigkeit und Allgemeinwohl
18.06.2025
Der Vortrag von Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Linke zum Thema „Grundbesitz in der Stadtentwicklung -zwischen privatem Nutzen und Gemeinwohl“ befasste sich mit dem Spannungsfeld zwischen privaten Eigentumsrechten und öffentlichen Interessen bei der Bewältigung städtischer Herausforderungen wie Klimaanpassung und Infrastrukturentwicklung.

Zu Beginn der Diskussion ging es um die Eigentumsgarantie (Artikel 14 des Grundgesetzes), die das Privateigentum schützt, aber auch Verpflichtungen zum Gemeinwohl auferlegt, sowie um hoheitliche Instrumente wie Bauverordnungen, Baulandumlegungen und Stadtsanierungsmaßnahmen zur Durchsetzung einer öffentlichkeitsorientierten Stadtplanung. Darüber hinaus werden in Deutschland Stadtentwicklungsverträge und freiwillige Vereinbarungen gegenüber Zwangsmaßnahmen bevorzugt, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt, um Eingriffe in Eigentumsrechte so gering wie möglich zu halten. Zu den Herausforderungen zählen unzureichende rechtliche Rahmenbedingungen für die Nachrüstung bestehender Immobilien und die Zurückhaltung der Kommunen, Zwangsmaßnahmen wie Bauverordnungen anzuwenden, da sie nur über begrenzte Erfahrungen verfügen. In den Schlussfolgerungen wurde die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbeziehung der Eigentümer, einer transparenten Entscheidungsfindung und rechtlicher Anpassungen zur Stärkung der Kommunen betont. Die gesellschaftliche Anerkennung der gemeinsamen Verantwortung ist entscheidend, um eine Verschärfung der Auswirkungen des Klimawandels und der sozialen Segregation zu vermeiden. Insgesamt plädierte der Vortrag für Bottom-up-Prozesse zur Entwicklung lokaler Lösungen, die starre Top-down-Vorgaben ersetzen, sowie für ein Engagement der Medien, um das Bewusstsein zu schärfen und kollektives Handeln für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.
